Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzvereinbarung

Lizenzgeber: IT Beratung – Andreas Hähnel, Neukircher Str. 3, 74357 Bönnigheim, Deutschland

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Lizenzvereinbarung regeln die Nutzung der Software SMTPly (nachfolgend „Software") durch den Lizenznehmer.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lizenznehmers werden nur anerkannt, wenn der Lizenzgeber deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 1a Zielgruppe – ausschließlich Unternehmer (B2B)

Die Software und der Lizenzvertrieb richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB findet nicht statt.

Mit dem Erwerb einer Lizenz bestätigt der Lizenznehmer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucherrechtliche Sondervorschriften – insbesondere das Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB – finden daher keine Anwendung.

Kein Widerrufsrecht, keine 14-Tage-Rückgabe: Da ausschließlich gewerbliche Kunden beliefert werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Lizenzgeber räumt auch kein freiwilliges Rückgabe- oder Widerrufsrecht nach erfolgter Lizenzaktivierung ein. Rückerstattungen sind ausgeschlossen; davon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche bei wesentlichen Mängeln gemäß § 8 dieser Vereinbarung.

Prüfung vor dem Kauf: Vor dem Erwerb einer Lizenz kann die Software über die 14-tägige Testversion in vollem Funktionsumfang geprüft werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in diesem Zeitraum die Eignung der Software für seinen konkreten Verwendungszweck und die Kompatibilität mit seiner Umgebung zu testen.

§ 2 Vertragsschluss und Abwicklung durch Polar

Der Kauf einer SMTPly-Lizenz erfolgt über Polar (Polar Software AB, Stockholm, Schweden) als Merchant of Record. Der Kaufvertrag über das Entgelt kommt zwischen dem Lizenznehmer und Polar zustande; die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung obliegen ausschließlich Polar gemäß deren Nutzungsbedingungen.

Die vorliegende Lizenzvereinbarung regelt das Recht zur Nutzung der Software und wird mit dem Lizenzgeber (IT Beratung – Andreas Hähnel) geschlossen. Sie wird wirksam mit Erhalt des Lizenzschlüssels.

§ 3 Lizenzgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Software SMTPly in der jeweils zum Kaufzeitpunkt aktuell verfügbaren Version. SMTPly ist ein lokaler Windows-SMTP-Relay-Dienst, der eingehende SMTP-E-Mails per OAuth2 und Microsoft Graph über Microsoft 365 weiterleitet.

§ 4 Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Software auf einem (1) physischen oder virtuellen Server zu installieren und zu nutzen.

Die Lizenz ist an eine Hardware-ID gebunden (SHA-256-Hash aus CPU- und Motherboard-Kennung). Sie umfasst:

  • Installation und Ausführung der Software auf dem aktivierten Server
  • Erstellung von Sicherungskopien zum ausschließlich eigenen Gebrauch
  • Nutzung kostenlos bereitgestellter Updates des Lizenzgebers

§ 5 Einschränkungen der Lizenz

Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt:

  • die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig weiterzugeben;
  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig rückzuentwickeln, soweit nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt;
  • Schutzmechanismen, Lizenzabfragen oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen oder zu entfernen;
  • die Software auf mehr als einem Server gleichzeitig zu nutzen, ohne für jeden weiteren Server eine eigene Lizenz erworben zu haben.

§ 6 Testversion (Trial)

Die Software kann ohne Lizenzerwerb für 14 Tage im vollen Funktionsumfang genutzt werden. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Relay-Betrieb bis zur Aktivierung eines gültigen Lizenzschlüssels pausiert; Konfiguration und Protokolle bleiben erhalten.

Eine Lizenz kann jederzeit während oder nach dem Testzeitraum erworben und aktiviert werden.

§ 7 Hardware-Bindung und Server-Migration

Mit der Lizenzaktivierung wird der Schlüssel an die Hardware-ID des Servers gebunden. Für eine Server-Migration deaktiviert der Lizenznehmer die Lizenz zunächst über die GUI-Funktion „Deaktivieren (Lizenz freigeben)". Anschließend kann dieselbe Lizenz auf einem neuen Server aktiviert werden.

Ist eine Deaktivierung technisch nicht mehr möglich (z.B. Hardwareausfall), wendet sich der Lizenznehmer an den Lizenzgeber zur manuellen Freigabe.

§ 8 Gewährleistung

Die Software wird im Ist-Zustand („as is") bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei ist, ununterbrochen und störungsfrei läuft oder für die konkreten Zwecke des Lizenznehmers geeignet ist.

Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:

  • die fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Funktion der Software;
  • die Kompatibilität mit zukünftigen Versionen von Microsoft 365, Windows oder Microsoft Graph API;
  • die Verfügbarkeit von Drittdiensten (Microsoft 365, Azure, Polar), von denen die Software bzw. der Bezugsweg abhängt;
  • die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vor dem produktiven Einsatz ausreichende Tests durchzuführen und geeignete Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Lizenzschlüssels zu melden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers beruhen.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist in diesem Fall auf den tatsächlich gezahlten Lizenzpreis begrenzt.

Jegliche weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen — insbesondere für:

  • Datenverlust oder -beschädigung jeder Art;
  • Schäden durch Fehler, Ausfälle oder Fehlverhalten der Software;
  • Schäden durch Ausfall oder Änderungen von Drittdiensten (Microsoft 365, Azure, Microsoft Graph API);
  • entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden;
  • Kosten für Daten- oder Systemwiederherstellung sowie Betriebsunterbrechungen.

Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich für regelmäßige Datensicherungen und die Einhaltung seiner IT-Anforderungen. Der Einsatz der Software in produktiven Umgebungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Lizenznehmers.

§ 10 Updates und Weiterentwicklung

Updates werden unregelmäßig und ohne Garantie bereitgestellt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Versionen oder Updatezyklen besteht nicht.

Kostenpflichtige neue Hauptversionen (Major Releases) erfordern gegebenenfalls den Erwerb einer neuen Lizenz. Lizenznehmer werden rechtzeitig informiert.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung der Website finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Kündigung

Die Lizenz ist unbefristet. Das Recht zur Nutzung endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen diese Bedingungen verstößt. Bei Beendigung sind alle Installationen der Software zu entfernen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Heilbronn.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026